Allgemeine Geschäftsbedingungen 
über ESG-Seminare

Auftragnehmerin:

Lutz Consulting GmbH & Co. KG
Gartenstraße 63
70734 Fellbach
Amtsgericht Stuttgart HRA 738901
USt-ID: DE351921174

info@esg-seminare.de
Telefon: 0711-50432328

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Auftragnehmerin und des Unternehmens (im Weiteren „Auftraggeberin“) welche die Durchführung von Workshops für Mitarbeiter der Auftraggeberin über Environment, Social, Governance (ESG) zum Gegenstand haben.
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin werden nicht anerkannt.
  3. Die Auftragnehmerin behält sich vor, die AGB jederzeit einseitig anzupassen. Die Änderungen der AGB gelten nur für neue Verträge. Für bereits abgeschlossenen Verträge gelten die AGB, dies zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuell waren.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nicht für Verträge zwischen der Auftragnehmerin und Verbraucher.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Auftraggeberin erteilt das Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Die Inhalte und die Dauer der einzelnen Workshops sind auf den Webseiten veröffentlicht. Die Auftraggeberin konkretisiert den gewünschten Workshop in ihrem Angebot. Die Auftragnehmerin stellt zum Empfang von Angeboten eine Anmeldemaske auf ihrer Webseite und eine Emailadresse zur Verfügung. Angebote sind auf zwei Wochen befristet.
  2. Die Auftragnehmerin nimmt das Angebot durch Übersendung einer Buchungsbestätigung an die Emailadresse der Auftraggeberin an.
  3. Hinweise der Auftragnehmerin über Workshops auf ihrer Webseite oder in Emails sind Aufforderungen an die Unternehmen, selbst ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages abzugeben.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Die Leistung der Auftragnehmerin umfasst
    1. die Durchführung der ausgewählten Workshops im vereinbarten Zeitrahmen;
    2. Seminar-Skript, Fallstudien, Arbeitsmaterial als pdf;
    3. Seminar-Getränke, Seminar-Lunch den Seminartagen;
    4. und ESG-Netzwerkabend am Ende des 1.Seminartages.
Die Auftragnehmerin übernimmt nicht
    1. die Pflicht eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs zu erreichen;
    2. die Reise und Übernachtungskosten der Teilnehmer.
  1. Die Auftraggeberin ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
  2. Die Ausgestaltung der Workshops hinsichtlich der Didaktik und der Art der Durchführung liegt ebenfalls im Ermessen der Auftragnehmerin.
  3. Die Workshopzeiten sind grundsätzlich: 09:00 – 17:00 Uhr, inkl. 3 Pausen von insgesamt 90 Minuten. Der Veranstaltungsort und der Termin werden in der Buchungsbestätigung vereinbart.
  4. Darüber hinaus erhält jeder Teilnehmer ein Pdf- Skript pro Workshop.
  5. Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien stehen in der folgenden Reihenfolge zueinander:
    1. Buchungsbestätigung inkl. ihrer eventuellen Anlagen,
    2. diese AGB, jeweils aktueller Stand,
    3. gesetzliche Vorschriften.
Bei etwaigen Widersprüchen gelten die Vertragsgrundlagen in der aufgeführten Reihenfolge.

§ 4 Nutzungsrechte

  1. Die Auftragnehmerin räumt der Auftraggeberin an den Workshopmaterialien und etwaigen weiteren von der Auftragnehmerin erstellten Unterlagen ein einfaches Nutzungsrecht ein, beschränkt durch die Regeln der nachfolgenden Absätze 2-4.
  2. Die berufliche Nutzung des Seminarskriptes ist auf die Teilnehmer der Workshops zum Zwecke der eigenen Weiterbildung beschränkt.
  3. Eine Weitergabe an andere Mitarbeitende, Abteilungen, Geschäftsbereiche der Auftraggeberin oder Dritte ist nur insofern gestattet, dass es sich um von dem Seminarthema betroffene Mitarbeitende aus dem Umfeld des durchführenden Geschäftsbereichs handelt und/oder dies zur Beurteilung einer (weiteren) Durchführung erfolgt.
  4. Insbesondere ist die Durchführung des Workshops durch eigene oder andere Trainer der Auftraggeberin, die Änderung, Anpassung oder Umwandlung in andere Trainingsformate nicht zulässig.
  5. Die Auftraggeberin wird ihre Mitarbeitende in geeigneter Form auf die Einhaltung der Nutzungsrechtsvereinbarung hinweisen.

§ 6 Vergütung

  1. Die Auftragnehmerin erhält für ihre Leistungen das vereinbarte Honorar.
  2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mit dieser Vergütung sind sämtliche unter § 1 genannten Leistungen der Auftragnehmerin, abgegolten.

§ 7 Kündigung

  1. Vertragliche Kündigungsrechte sind nicht vereinbart.
  2. Gesetzliche Kündigungsrecht, z.B. aus „wichtigem Grund“ werden hierdurch nicht beeinflusst.

§ 8 Terminverschiebungen bzw. Absage und Änderung von Workshops

  1. Eine Terminverschiebung durch die Auftraggeberin ist zu folgenden Bedingungen möglich:
    1. bis 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung: Das Honorar wird nicht geschuldet. Bereits getätigten Auslagen sind zu ersetzen,
    2. zwischen dem 27. Tag und dem 15. Tag vor Beginn der Veranstaltung: 50% des vereinbarten Honorars ist geschuldet und die bereits getätigten Auslagen sind zu ersetzen,
    3. zwischen dem 14. Tag und dem 8. Tag vor Beginn der Veranstaltung: 70% des vereinbarten Honorars ist geschuldet und die bereits getätigten Auslagen sind zu ersetzen,
    4. ab dem 7. Tag vor Beginn der Veranstaltung: 100% des vereinbarten Honorars ist geschuldet und die bereits getätigten Auslagen sind zu ersetzen.
  1. Der Workshop kann von der Auftragnehmerin aus wichtigem Grund abgesagt werden, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten oder auf Grund höherer Gewalt, z. B. im Falle einer Pandemie oder Unmöglichkeit der Durchführung der Veranstaltung auf Grund öffentlich-rechtlicher Beschränkungen bzw. staatlicher/behördlicher Anordnungen (unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit). Der Teilnehmer wird vom Veranstalter über die Absage der Veranstaltung unverzüglich informiert und bereits gezahltes Entgelt wird erstattet.
  2. Bei Terminverschiebungen werden die Parteien einvernehmlich unter gegenseitiger Rücksichtnahme auf die Interessen, zeitnahe Ersatztermine vereinbaren.

§ 9 Höhere Gewalt

Höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare, von den Parteien nicht zu vertretende Ereignisse, die eine Erbringung der vertraglichen Leistungen wesentlich erschweren oder zeitweise unmöglich machen (z.B. Pandemie, Streik, Aussperrung und behördliche Anordnungen) berechtigen die Auftragnehmerin, die Erfüllung ihrer Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Auftragnehmerin informiert die Auftraggeberin über den Eintritt derartiger Leistungshindernisse unverzüglich. Überschreitet die Dauer der Verzögerung den Zeitraum von sechs Wochen und ist eine Anpassung des Vertrages beiden Parteien nicht möglich oder nicht zumutbar, sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit. Von der Auftragnehmerin erbrachte Leistungen sind entsprechend ihrem Anteil durch die Auftraggeberin zu vergüten. Schadensersatzansprüche sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.

§ 10 Wettbewerbsverbot

Ein Wettbewerbsverbot besteht nicht.

§ 11 Haftung

Ansprüche der Auftraggeberin auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Auftraggeberin aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und die Erreichung seines Zwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Auftraggeberin daher regelmäßig vertrauen darf.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist Stuttgart.
  2. Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
  4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  5. Die Auftraggeberin kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag übertragen. Die Auftraggeberin darf gegen Forderungen der Auftragnehmerin nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  6. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

IMPRESSUM

(§ 5 Telemediengesetz)

Lutz Consulting GmbH & Co. KG
Gartenstraße 63
70734 Fellbach
Amtsgericht Stuttgart HRA 738901
USt-ID: DE351921174

info@esg-seminare.de
Telefon: 0711-50432328

Die Lutz Consulting GmbH & Co. KG wird vertreten durch die Komplementärin: Lutz Verwaltung GmbH (Gartenstraße 63, 70734 Fellbach).  
Amtsgericht Stuttgart HRB 783621. 
Diese wird wiederum vertreten durch den Geschäftsführer: Christian Lutz

Fotonachweise

Foto Christian Lutz: Die Hoffotografen, Berlin
Foto Prof. Dr. Tobias Popović: Büro für Gestaltung, Baden-Baden
Foto Nora Dohles: Fotograf Christian Wyrwa
Foto Stefan Dahle: Fotograf Christian Wyrwa
Foto Peter Frieß: Bernhard Huber Photography

Weitere Fotos:

unsplash.com

istockphoto.com

© 2024 ESG SEMINARE